Im Sinne dieser Ordnung sind Zuchtschauen oder Rassehundeausstellungen vom KGFD e.V. termingeschützte Veranstaltungen
unter dem Dachverband des F.C.E.
Zulassung von Personen und Hunden
Auf einer Zuchtschau des KGFD e.V. darf jeder Hundehalter unabhängig von seiner Verbands- oder Vereinszugehörigkeit ausstellen.
Ausgestellt werden dürfen alle Hunderassen mit Papieren und unabhängig von seiner Verbands- oder Vereinszugehörigkeit. Auch Hunde ohne Papiere können in dafür vorgesehenen Klassen und Ringen
ausgestellt werden. Nicht erlaubt sind kupierte Hunde (mit Ausnahme der jagdlichen Verwendung gemäß Tierschutzgesetz).
Hinweis: Für jeden Hund auf dem Ausstellungsgelände muss eine gültige Tollwutimpfung vorliegen. Die Impfung muss mindestens vier Wochen zurückliegen und darf (je nach Impfstoff) nicht länger als 12 bzw. 36 Monate zurückliegen. Hunde, bei denen der Verdacht auf eine fehlende Impfung oder Krankheit oder Parasiten besteht, können von der Ausstellungsleitung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Rechte und Pflichten des Ausstellers
Der Aussteller erkennt an, dass das Richterurteil unanfechtbar ist und keiner Überprüfung unterliegen. Jeder Aussteller verhält sich fair und angemessen gegenüber anderen Personen der
Veranstaltung. Der Aussteller führt seinen Hund rechtzeitig nach Aufruf im Ring vor und erhält nach dem Richten einen Richterbericht. Abstammungsnachweis und Leistungsurkunden des Hundes sind auf
Verlangen des Richters vom Aussteller vorzulegen. Das Hausrecht der Hundeschau liegt beim Veranstalter. In den Ringen besteht bis zum Abschluss des Richtens Rauchverbot. Bei grobem Verstoß behält
sich die Ausstellungsleitung einen Platzverweis vor.
Anmeldung zur Zuchtschau
Nur der Eigentümer ist berechtigt seinen Hund zur Zuchtschau zu melden. Es ist jedoch möglich, sich am Ausstellungstag vertreten zu lassen. Der auszustellende Hunde ist unter seinem in den
Papieren geführten Namen zu melden. Mit der Meldung erkennt der Aussteller die Ausstellungsordnung an und ist verpflichtet die Meldegebühr zu bezahlen. Die Meldegebühr wird vom Veranstalter
festgelegt. Beim Bezahlen der Meldegebühr per Überweisung ist am Ausstellungstag ein Nachweis mitzuführen.
Ausstellungsklassen im KGFD e.V.
Babyklasse | 4 - 6 Monate |
Jüngstenklasse | 6 - 9 Monate |
Jugendklasse |
9 - 12 Monate unter 45 cm 9 - 14 Monate über 45 cm |
Junghundklasse |
12 - 15 Monate unter 45 cm 14 - 18 Monate über 45 cm |
Offene Klasse |
ab 15 Monate unter 45 cm ab 18 Monate über 45 cm |
Zuchtklasse |
Hündinnen die bereits einen Wurf hatten |
Ehrenklasse |
Hunde, die das Nationale und Internationale Championat erreicht haben |
Ehrenchampionat in Bronze |
Hunde, die das Ehrenchampionat erreicht haben |
Ehrenchampionat in Silber |
Hunde, die das Ehrenchampionat in Bronze erreicht haben |
Ehrenchampionat in Gold |
Hunde, die das Ehrenchampionat in Silber erreicht haben |
Welt-Schönheits-Championat |
Hunde, die das Ehrenchampionat in Gold erreicht haben |
Welt-Ehren-Championat |
Hunde, die das Welt-Schönheits-Championat in Gold erreicht haben |
Altersklasse |
Hunde, die das 7. Lebensjahr vollendet haben |
Koppelklasse |
mindestens 2 Hunde von einem Züchter gezüchtet |
Zuchtgruppe |
Vater und/oder Mutter mindestens 2 Welpen (Variation je nach Wurfstärke) |
Formwertnoten und Beurteilungen
Klasse | Anwartschafts-Abkürzung | Bewertung |
Baby | BA |
VV = Viel Versprechend |
Jüngsten | JÜ |
VV = Viel Versprechend |
Jugend | JU |
SG = Sehr Gut |
Junghund | JH |
SG = Sehr Gut |
Ab der offenen Klasse | Ab CAC und CACIB |
V = Vorzüglich |
Weiterhin gilt ein Hund als „zurückgezogen“, sofern er vor Beginn des Bewertungsvorganges aus dem Ring genommen wurde. Ein Hund gilt als „nicht erschienen“, wenn er nicht zeitgerecht im Ring
vorgeführt wird.
Im Rahmen des Richtens werden vom Richter Platzierungen vergeben, die der Formwertnote angehängt werden (Beispiel: V1, V2, ...).
Je nach Zuchtschau ist eine Sonderschau für alle Klassensieger oder spezifische Hunderassen möglich, in denen zusätzliche Titel erreicht werden können.
Anwartschaften und Championate
Im Rahmen einer Zuchtschau kann der Aussteller eine Anwartschaft auf ein Championat der jeweiligen
Ausstellungsklasse erhalten. Hat der Aussteller drei Anwartschaften erhalten, so kann das jeweilige
Championat erworben werden.