Ausstellungsordnung

Im Sinne dieser Ordnung sind Zuchtschauen oder Rassehundeausstellungen vom KGFD e.V. termingeschützte Veranstaltungen
unter dem Dachverband des F.C.E.

 


Zulassung von Personen und Hunden
Auf einer Zuchtschau des KGFD e.V. darf jeder Hundehalter unabhängig von seiner Verbands- oder Vereinszugehörigkeit ausstellen.
Ausgestellt werden dürfen alle Hunderassen mit Papieren und unabhängig von seiner Verbands- oder Vereinszugehörigkeit. Auch Hunde ohne Papiere können in dafür vorgesehenen Klassen und Ringen ausgestellt werden. Nicht erlaubt sind kupierte Hunde (mit Ausnahme der jagdlichen Verwendung gemäß Tierschutzgesetz).

 

Hinweis: Für jeden Hund auf dem Ausstellungsgelände muss eine gültige Tollwutimpfung vorliegen. Die Impfung muss mindestens vier Wochen zurückliegen und darf (je nach Impfstoff) nicht länger als 12 bzw. 36 Monate zurückliegen. Hunde, bei denen der Verdacht auf eine fehlende Impfung oder Krankheit oder Parasiten besteht, können von der Ausstellungsleitung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

 

Rechte und Pflichten des Ausstellers
Der Aussteller erkennt an, dass das Richterurteil unanfechtbar ist und keiner Überprüfung unterliegen. Jeder Aussteller verhält sich fair und angemessen gegenüber anderen Personen der Veranstaltung. Der Aussteller führt seinen Hund rechtzeitig nach Aufruf im Ring vor und erhält nach dem Richten einen Richterbericht. Abstammungsnachweis und Leistungsurkunden des Hundes sind auf Verlangen des Richters vom Aussteller vorzulegen. Das Hausrecht der Hundeschau liegt beim Veranstalter. In den Ringen besteht bis zum Abschluss des Richtens Rauchverbot. Bei grobem Verstoß behält sich die Ausstellungsleitung einen Platzverweis vor.

 

Anmeldung zur Zuchtschau
Nur der Eigentümer ist berechtigt seinen Hund zur Zuchtschau zu melden. Es ist jedoch möglich, sich am Ausstellungstag vertreten zu lassen. Der auszustellende Hunde ist unter seinem in den Papieren geführten Namen zu melden. Mit der Meldung erkennt der Aussteller die Ausstellungsordnung an und ist verpflichtet die Meldegebühr zu bezahlen. Die Meldegebühr wird vom Veranstalter festgelegt. Beim Bezahlen der Meldegebühr per Überweisung ist am Ausstellungstag ein Nachweis mitzuführen.

 

Ausstellungsklassen im KGFD e.V.

Babyklasse 4 - 6 Monate
Jüngstenklasse 6 - 9 Monate
Jugendklasse

9 - 12 Monate unter 45 cm

9 - 14 Monate über 45 cm

Junghundklasse

12 - 15 Monate unter 45 cm

14 - 18 Monate über 45 cm

Offene Klasse

ab 15 Monate unter 45 cm

ab 18 Monate über 45 cm

Zuchtklasse

Hündinnen die bereits einen Wurf hatten

Ehrenklasse

Hunde, die das Nationale und Internationale Championat erreicht haben

Ehrenchampionat in Bronze

Hunde, die das Ehrenchampionat erreicht haben

Ehrenchampionat in Silber

Hunde, die das Ehrenchampionat in Bronze erreicht haben

Ehrenchampionat in Gold

Hunde, die das Ehrenchampionat in Silber erreicht haben

Welt-Schönheits-Championat

Hunde, die das Ehrenchampionat in Gold erreicht haben

Welt-Ehren-Championat

Hunde, die das Welt-Schönheits-Championat in Gold erreicht haben

Altersklasse

Hunde, die das 7. Lebensjahr vollendet haben

Koppelklasse

mindestens 2 Hunde von einem Züchter gezüchtet

Zuchtgruppe

Vater und/oder Mutter mindestens 2 Welpen (Variation je nach Wurfstärke)

Formwertnoten und Beurteilungen

Klasse Anwartschafts-Abkürzung Bewertung
Baby BA

VV    = Viel Versprechend
V      = Versprechend
WV   = Wenig Versprechend
o.B.  = ohne Bewertung

Jüngsten

VV   = Viel Versprechend
V     = Versprechend
WV  = Wenig Versprechend
o.B. = ohne Bewertung

Jugend JU

SG     = Sehr Gut
G       = Gut
Ggd   = Genügend
Disq  = Disqualifiziert
o.B.   = ohne Bewertung

Junghund JH

SG    = Sehr Gut
G      = Gut
Ggd  = Genügend
Disq = Disqualifiziert
o.B.  = ohne Bewertung

Ab der offenen Klasse Ab CAC und CACIB

V      = Vorzüglich
SG    = Sehr Gut
G      = Gut
Ggd  = Genügend
Disq = Disqualifiziert
o.B.  = ohne Bewertung

Weiterhin gilt ein Hund als „zurückgezogen“, sofern er vor Beginn des Bewertungsvorganges aus dem Ring genommen wurde. Ein Hund gilt als „nicht erschienen“, wenn er nicht zeitgerecht im Ring vorgeführt wird.
Im Rahmen des Richtens werden vom Richter Platzierungen vergeben, die der Formwertnote angehängt werden (Beispiel: V1, V2, ...).
Je nach Zuchtschau ist eine Sonderschau für alle Klassensieger oder spezifische Hunderassen möglich, in denen zusätzliche Titel erreicht werden können.

 

Anwartschaften und Championate
Im Rahmen einer Zuchtschau kann der Aussteller eine Anwartschaft auf ein Championat der jeweiligen
Ausstellungsklasse erhalten. Hat der Aussteller drei Anwartschaften erhalten, so kann das jeweilige
Championat erworben werden.